Verändertes Fernabsatzgesetz schränkt Rechte der Verbraucher ein
Mitte diese Woche ist eine Änderung im Fernabsatzgesetz in Kraft getreten, durch die Käufer bei Rücksendung von Ware zukünftig das Porto übernehmen müssen, wenn diese zum Zeitpunkt der Rückgabe noch nicht bezahlt ist.
Bisher war dies nur möglich, wenn der Warenwert unter 40 Euro lag. Online-Shops hatten sich über die zahlreichen Missbräuche dieser Regelung beklagt und der Gesetzgeber hat nun entsprechend reagiert. Allerdings gibt es noch keine eindeutige Regelung wann eine Ware etwa bei Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte als bezahlt gilt.
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